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NOTARE HAMELN

In unserer Kanzlei sind zwei Notare und drei Notarfachangestellte tätig. Notare sind im Gegensatz zu Rechtsanwälten unabhängige und zur Neutralität verpflichtete Rechtsberater. Notarielle Beurkundungen sind immer dann gesetzlich vorgeschrieben, wenn der Gesetzgeber die Mithilfe des Notars wegen der weitreichenden Folgen eines Rechtsgeschäfts für geboten hält. Darüberhinaus ist der Notar für Beurkundungen jeder Art und für die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften zuständig.

Der notariellen Beurkundung geht eine umfassende Beratung voraus, die unseren Mandanten mit gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut macht und mögliche Konsequenzen aufzeigt. Wir entwickeln Verträge, die der Vermeidung von Streit und der langfristigen Sicherung der Interessen der Parteien dient. Somit verknüpfen wir die klassische notarielle Arbeit mit präventiver strategischer Beratung.

TÄTIGKEITSFELDER UNSERER NOTARE IN HAMELN

GRUNDSTÜCKS-/IMMOBILIENRECHT

Die typischen notariellen Tätigkeitsbereiche im Grundstücks- und Immobilienrecht bilden die Kaufverträge über Immobilien/Grundstücke, der Kauf von Bauträgern, die Aufteilung in Wohnungseigentum und Schenkungen von Grundstücken und Immobilien.
Es besteht eine Beurkundungspflicht insbesondere bei Immobilienkaufverträgen. Weiter müssen Immobilienschenkungen zwischen Angehörigen beurkundet werden. Auch sind die Bestellung von Grundpfandrechten, insbesondere Grundschulden beurkundungspflichtig.
Neben der schnellen und sorgfältigen Abwicklung der beurkundeten Verträge gehört selbstverständlich die erforderliche Korrespondenz mit den zuständigen Behörden, Banken und Gerichten zum Teil unserer Leistung.

ERBRECHT

Eine rechtzeitige und umfassende Auseinandersetzung mit der eigenen Erbfolge ist geboten, um sich sicher sein zu können, dass die eigene Erbfolge tatsächlich dem persönlichen Willen entspricht.
Gegenüber einem privatschriftlichen Testament ist der Vorteil eines notariell beurkundeten Testaments, dass der Beurkundung eine umfassende juristische Beratung vorausgeht. Darüberhinaus wird das notarielle Testament beim Nachlassgericht hinterlegt. Im Erbfall benötigen Sie dann grundsätzlich keinen Erbschein.
Es ist unser Ziel durch klare und eindeutige Regelungen, die gewünschten Personen zu begünstigen, Familienstreitigkeiten zu vermeiden und steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeiten optimal zu nutzen.
Die Schwerpunkte des Erbrechts in unserem Notariat bilden das Entwerfen von Testamten, Erbverträgen, Erb-  und Pflichtteilsverzichtsverträgen, sowie Schenkungen, Erbscheinsanträge und Testamentsvollstreckungen.”

FAMILIENRECHT

Aufgrund ihrer weitreichenden persönlichen und wirtschaftlichen Auswirkungen bedürfen familienrechtliche Verträge und Erklärungen der notariellen Form. Je nach Wahl der Form der Partnerschaft sind die Rechte der Partner in Hinsicht auf Vermögenserwerb, Erbfolge oder Altersabsicherung sehr unterschiedlich. Daher ist es für Paare sinnvoll wichtige Fragen ihres Zusammenlebens und Folgen einer möglichen Trennung im Vorfeld zu regeln, um spätere Konflikte zu vermeiden und eine interessensgerechte Lösung zu erzielen.
Wir beraten unsere Mandanten über die rechtlichen Folgen der verschiedenen Formen des Zusammenlebens und entwerfen gegebenenfalls ergänzende Vereinbarungen. Typische Tätigkeitsbereiche des Familienrechts sind die Gestaltung und Beurkundung von Eheverträgen, Verträge für nichteheliche Lebensgemeinschaften, Lebenspartnerschaftsverträge, Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie das Kindschafts- und Adoptionsrecht.

GESELLSCHAFTS- UND HANDELSRECHT

Ein großes Tätigkeitsfeld unseres Notariats bildet die Unterstützung unseres Mandanten bei gesellschafts- und handelsrechtlichen Fragestellungen. Neben betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten muss ein erfolgreicher Unternehmer auch die rechtlichen Aspekte im Blick haben.
Unsere Unterstützung beginnt  bei der Unternehmensgründung. Wir beurkunden Hauptversammlungen und entwerfen Gesellschaftssatzungen. Darüberhinaus beraten wir u.a. bei Umwandlungen und Umstrukturierungen, Unternehmenskaufverträgen, Geschäftsanteilsübertragungen, Regelungen von Unternehmensnachfolgen sowie bei Ein- und Austritt neuer Gesellschafter. Hierfür entwerfen wir die erforderlichen Verträge und veranlassen die notwendigen Anmeldungen.
Wir berücksichtigen hierbei auch familien- und erbrechtliche Folgewirkungen und arbeiten eng mit den Steuerberatern unserer Mandanten zusammen, um die optimale Gestaltung zu erreichen.

 

VORSORGENDE RECHTSPFLEGE

Der Vorsorge und Betreuung kommt immer größere Bedeutung zu. Ein Unfall oder eine plötzliche oder altersbedingte Krankheit können zur Folge haben, dass man seine persönlichen und rechtlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann und auf die Mitwirkung anderer angewiesen ist. Ohne entsprechende Vorsorge können nahe Angehörige nicht automatisch für die betroffene Person handeln und entscheiden.
Für diese Notfälle bereiten wir als Vorsorge auf den konkreten Einzelfall abgestimmte Vollmachten und andere Anordnungen vor und erörtern diese mit Ihnen. Die wesentlichen Vollmachten und Anordnungen sind die Generalvollmacht, die Vorsorgevollmacht, die Bertreuungsverfügung und die Patientenverfügung.